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Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen, beispielsweise mit dem Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenständen, jeglichem Bankguthaben und natürlich mit Ihrem Lohn oder Gehalt. Selbst bei einer späteren Erbschaft oder einem Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden.

Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die Verpflichtung, für einen entstandenen Schaden zu haften, kann unter Umständen ein Leben lang bestehen. Damit diese Verpflichtung Sie nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

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